Aktuelle Themen zum Kachelofen- und Luftheitungsbauer-Handwerk allgemein
und zu unserer Innung
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Verrußte Glasscheiben eines Heizkamins sind kein Mangel!
Für viele Betriebe, die Heizkamine bei Kunden installieren, wird die Beschwerde von Kunden über verrußende Glasscheiben nicht unbekannt sein. Mit der Frage, ob die Verrußung einen Mangel darstellt und dem Auftraggeber damit entsprechende Gewährleistungsrechte zustehen, hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Köln beschäftigt.
Das Gericht entschied zu Gunsten des beklagten Betriebes und stellte in seinem Urteil folgende Leitsätze auf: ... mehr
Lieferung u. Einbau eines Specksteinofens - Kauf- oder Werkvertrag?
Auch nach dem Kaufrecht zu beurteilende Sachverhalte können eine Montage der gekauften Sache durch den Verkäufer vorsehen.
Doch wann liegt ein Kauf mit Montageverpflichtung und wann ein dem Werkvertrag unterfallendes Rechtsgeschäft vor? Die Abgrenzung ist nicht immer einfach, die Konsequenzen dafür ungleich gravierender. ... mehr
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