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Prüfungsausschuß
der Handwerkskammer Münster

Am Ende der Ausbildung in unserem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung. Voraussetzung für sie ist die Ablegung der Zwischenprüfung beziehungsweise des Teils 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit.

Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster durchgeführt.
Ansprechpartner bei der HWK Münster

Gesellenprüfungsordnung 2008
Änderung der Gesellenprüfungsordnung 2011

Prüfungstermine 2013