Prüfungsausschuß
der Handwerkskammer Münster
Am Ende der Ausbildung in unserem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung. Voraussetzung für sie ist die Ablegung der Zwischenprüfung beziehungsweise des Teils 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit.
Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster durchgeführt.
Ansprechpartner bei der HWK Münster
Gesellenprüfungsordnung 2008
Änderung
der Gesellenprüfungsordnung 2011
Prüfungstermine 2013 |