Prüfungsausschuß der Handwerkskammer Münster
Am Ende der Ausbildung in unserem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf steht die Gesellen- oder Abschlussprüfung. Voraussetzung für sie ist die Ablegung der Zwischenprüfung beziehungsweise des Teils 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung nach der Hälfte der Ausbildungszeit. Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer Münster durchgeführt. Gesellenprüfungsordnung 2008 |