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Als Ihr Dienstleister und Interessenvertreter würden wir uns sehr freuen, Sie als Mitglied in unserer Gemeinschaft begrüßen zu können.

Für Ihre Entscheidung können Sie sich hier vorab informieren:

Die Satzung
Bitte hier klicken für die Kopie der Satzung als PDF (1,32 MB).

Der Innungs-Beitrag
Der Grundbeitrag für ein Kalenderjahr beträgt für Innungsmitglieder seit vielen Jahren unverändert 233 EUR.
Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag in Höhe von 8,0 ‰ von der zwei Jahre zurückliegenden Bruttolohnsumme.
(Hierbei ist die Höchstlohnsumme bei 153.388 EUR gedeckelt.)
Beispiele: Ein Meister ohne angestellte Fachkräfte zahlt nur den Grundbeitrag. Ebenfalls dann, wenn lediglich Bürokräfte angestellt sind. Der höchste Zusatzbeitrag ist 1.227 EUR (Bruttolohnsumme 153.388 EUR und mehr).
Innungsmitglieder erhalten zum Jahresbeginn ihren Beitragsbescheid. Der Jahresbeitrag ist in vier Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Werden die finanziellen Vorteile auch nur teilweise genutzt, ist die Mitgliedschaft in unserer Innung praktisch kostenneutral! 

Aufnahmeantrag (als PDF)

Bitte vollständig ausfüllen (am besten direkt hier am Bildschirm), danach unterschreiben und mit der Briefpost (bitte nicht als E-Mail) an unsere Geschäftsstelle senden.

Bitte beachten Sie: Anträge auf Vollmitgliedschaft in unserer Innung können nur Unternehmen des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks stellen, die bereits Mitglied ihrer Handwerkskammer sind.
Über eine mögliche Gastmitgliedschaft informiert Sie unsere Geschäftsstelle.