dient der systematischen Vermittlung und Vertiefung von Ausbildungsinhalten und ergänzen die betriebliche Ausbildung.
Auszubildende sind verpflichtet, an den vorgeschriebenen Lehrgängen der ÜBL teilzunehmen.
Ausbildende haben ihre Auszubildenden zur Teilnahme an den Lehrgängen anzuhalten und freizustellen.